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Schuldner unbekannt verzogen: Herausforderungen für Gläubiger

16. Juni 2023
Zora Zoe

Lösungsansätze bei Schwierigkeiten bei der Zustellung und Vollstreckung von Schulden

Schuldner unbekannt verzogen? Erfahren Sie, welche Probleme dies für Gläubiger mit sich bringt und welche Maßnahmen ergriffen werden können.

Wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist, bedeutet das, dass er ohne eine bekannte Adresse oder Kontaktinformationen umgezogen ist. Dies stellt für den Gläubiger, also die Person oder das Unternehmen, dem Geld geschuldet wird, eine Herausforderung dar. Hier sind einige Probleme und Schwierigkeiten, die damit verbunden sein können:

  • Mangelnde Kommunikation: Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, wird es für den Gläubiger schwierig, mit ihm in Kontakt zu treten. Ohne eine gültige Adresse oder Telefonnummer ist es nahezu unmöglich, den Schuldner zu erreichen und über die ausstehende Schuld zu sprechen.
  • Schwierigkeiten bei der Zustellung von Dokumenten: Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, wie beispielsweise die Zustellung einer Klage oder eines Mahnbescheids, ist es entscheidend, die richtige Adresse des Schuldners zu haben. Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, kann dies zu Verzögerungen oder sogar zum Scheitern der Zustellung führen, was den rechtlichen Prozess erschwert.
  • Kosten und Zeitaufwand: Die Suche nach einem unbekannt verzogenen Schuldner kann zeitaufwendig und kostspielig sein. Der Gläubiger muss möglicherweise private Ermittler oder professionelle Schuldnerermittler beauftragen, um den Aufenthaltsort des Schuldners herauszufinden. Diese Dienstleistungen können teuer sein und bieten keine Garantie für den Erfolg.
  • Rechtliche Hürden: Im deutschen Rechtssystem müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um Maßnahmen gegen einen Schuldner zu ergreifen. Dies kann die Kenntnis der aktuellen Adresse des Schuldners beinhalten. Wenn der Gläubiger den Schuldner nicht ausfindig machen kann, kann dies die rechtlichen Möglichkeiten des Gläubigers einschränken (Mahnbescheid)

Trotz dieser Schwierigkeiten gibt es dennoch einige Maßnahmen, die der Gläubiger ergreifen kann:

  • Schuldnerermittlung: Der Gläubiger kann private Ermittler oder professionelle Schuldnerermittler (zum Beispiel debkonplus) beauftragen, um den Aufenthaltsort des Schuldners herauszufinden. Diese Experten haben oft Zugang zu speziellen Datenbanken und Ressourcen, um den Schuldner zu lokalisieren.
  • Öffentliche Bekanntmachungen: „Der Gläubiger kann in Zeitungen oder auf öffentlichen Plattformen bekannt machen, dass er nach einem bestimmten Schuldner sucht. Wenn der Schuldner dies sieht oder jemanden kennt, der den Schuldner kennt, könnte dies zu einer Kontaktaufnahme führen.“ Diesen Tipp höre ich immer wieder. Davor kann ich nur warnen. Sollten die Persönlichkeitsrechte des Schuldners betroffen sein., kann das schnell ein Bumerang werden. Informieren Sie sich, bevor Sie etwas veröffentlichen!
  • Überwachung der Kreditwürdigkeit: Der Gläubiger kann die Kreditwürdigkeit des Schuldners überwachen. Wenn der Schuldner wieder auftaucht und versucht, Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen einzugehen, kann der Gläubiger darüber informiert werden. Die Möglichkeit nutzen wir auch in Zusammenarbeit mit der Schufa Holding AG. In einem datenschutzrechtlich abgestimmten Verfahren wird der unbekannt verzogene Schuldner in ein Monitoring-Verfahren eingepflegt. Der Vorteil: wir erhalten sofort eine Benachrichtigung, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt – wirtschaftlich – aktiv wird.

Die Schwierigkeiten bei rechtlichen Schritten liegen jedoch auf der Hand. Ohne die richtige Adresse des Schuldners wird es schwierig sein, die notwendigen Dokumente zuzustellen und den Schuldner vor Gericht zu bringen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen öffentlichen Zustelldienst zu nutzen, um die Dokumente an die letzte bekannte Adresse zu senden. Dies kann jedoch keine Gewissheit bieten, dass der Schuldner die Dokumente tatsächlich erhält.

Ein weiteres Hindernis besteht darin, dass, selbst wenn der Schuldner vor Gericht gebracht wird und ein Urteil zugunsten des Gläubigers ergeht, die Vollstreckung der Schulden schwierig sein kann. Wenn der Schuldner weiterhin unbekannt verzogen bleibt oder keine pfändbaren Vermögenswerte hat, kann es nahezu unmöglich sein, die Schulden einzutreiben.

Insgesamt ist es für den Gläubiger äußerst frustrierend und belastend, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist. Die fehlende Kommunikation, die hohen Kosten, der Zeitaufwand und die rechtlichen Hürden erschweren die Durchsetzung der Schulden. Es ist wichtig, dass Gläubiger frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Risiken von Zahlungsausfällen zu minimieren, beispielsweise durch eine sorgfältige Überprüfung der Bonität und die Überwachung von Zahlungsverzügen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann setzen Sie sich am besten gleich mit uns in Verbindung. Gerne über das Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie uns an!

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