Ein Beispiel:
Ein Verband muss leider bereits überfällige Mitgliedsbeiträge mehrfach anmahnen. Selbst auf die letzte Mahnung wird nur zögerlich reagiert. Gleichzeitig nimmt der zeitliche Aufwand für das Mahnwesen immer weiter zu. Die zügige Abgabe an einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen kommt nicht in Frage, schließlich sind es Mitglieder. Der Vorstand möchte aber den Nachdruck auf die Zahlungsbereitschaft erhöhen.
Als registrierter Inkassodienstleister versenden wir an das säumige Mitglied eine letzte Inkassozahlungsaufforderung und setzen eine Frist zur Zahlung auf das Konto unseres Auftraggebers. Das Geld fließt inklusive Verzugszinsen und Mahngebühren direkt auf das Bankkonto unseres Kunden. Wie es im Detail funktioniert und welche Kosten entstehen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.