Debkonplus

kostenloses Kennenlerngespräch

Häufige Fragen

Sie haben Fragen?

Hier beantworten wir Ihre meist gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unverbindlich!

Ob Freiberufler, Gewerbebetrieb oder Großunternehmen. Viele Unternehmen kennen das Problem ausbleibender Kundenzahlungen. Ein Inkassounternehmen wird mit dem Forderungseinzug beauftragt, wenn im kaufmännischen Mahnverfahren keine Zahlung erreicht werden kann.

Das Inkassobüro legt das Hauptaugenmerk auf die vorgerichtliche Inkasso-Phase. Vielfach kann das Mandat des Kunden bereits zu diesem Zeitpunkt einvernehmlich und erfolgreich für alle Parteien erledigt werden. In allen anderen Fällen startet jetzt das gerichtliche Mahnverfahren. Mit einem rechtskräftigen Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Für welches Inkassounternehmen Sie sich auch immer am Ende entscheiden. Neben dem Baugefühl oder der Intuition als Entscheidungshilfe finden Sie vielleicht diese Informationen interessant.

Als Rechtsdienstleister muss sich jedes Inkassounternehmen in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Rechtsdienstleisterregister.

Den Link für unseren Eintrag in Rechtsdienstleistungsregister finden Sie im Impressum.

Viele Inkassounternehmen sind Mitglied im Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU), mit Sitz in Berlin.
Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zu einem seriösen, rechtmäßigen und transparenten Verhalten (Das Papier „code of conduct“ finden Sie auf der Website) in der Inkassopraxis.

Eine häufig gestellte Frage verbindet Seriosität mit dem Thema kostenloses Inkasso. Kann ein Inkassoverfahren für den Kunden kostenfrei sein? Warum nicht?! Achten Sie beim Vergleich auf die „**Sternchen**“ und haken Sie konkret nach.

Sie haben einen konkreten Fall auf Ihrem Tisch liegen und wollen erfahren, welche Voraussetzungen für Inkassobeauftragung vorliegen müssen. Grundsätzlich muss die Rechnung fällig und in Verzug geraten sein, zum Beispiel durch eine schriftliche Mahnung an den säumigen Kunden. Der Forderung selbst darf der Schuldner inhaltlich nicht widersprochen haben. In bereits titulierten Inkassomandaten gelten diese Bestimmungen nicht mehr, weil Sie über einen vollstreckbaren Titel verfügen.

Die Antwort auf diese Frage ist leider: Das hängt davon ab.
Grundsätzlich gilt: Was rechtlich machbar ist, muss wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Ob sich das Inkasso für Sie lohnt, ist daher von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Forderungshöhe sollte mindestens 50,00 € – im Inland – betragen. Vielleicht hilft Ihnen das kostenfreie Erstgespräch.

Wenn Sie und erstmalig als Inkassounternehmen beauftragen, nutzen Sie bitte den Inkassovertrag, damit wir Ihre Interessen vertreten dürfen. Zusätzlich können Sie auch den Inkassoauftrag für Ihren Inkassofall verwenden. Weitere Dokumente und Informationen senden Sie uns gerne per E-Mail oder Post. Sie sind an einem elektronischen Datenaustausch interessiert? Das besprechen wir sehr gerne mit Ihnen persönlich.

Schreiben Sie uns