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Die Titulierte Forderung

Die bereits titulierte Forderung

Vielleicht haben Sie noch einen alten Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel fein säuberlich in Ihrem Leitz-Ordner aufbewahrt. Bisher waren alle Ihre Inkasso-Bemühungen allerdings erfolglos. Sie haben keine guten Erinnerungen an diesen Fall und teuer war dieses juristische Abenteuer auch noch. Möglicherweise läuft Ihnen der Schuldner über den Weg und Sie ärgern sich. Ihr erster Gedanke ist womöglich: Titel verkaufen und vergessen! Aber ist das heutzutage wirtschaftlich noch sinnvoll? 

Mit unserem Titelüberwachungsdienst bieten wir Ihnen eine günstige Alternative. 

Titulierte Forderungen verkaufen? Unsere Empfehlung:

Drei Gedanken zum Thema: Verkauf bereits titulierter Forderungen

Manche Erlöse aus einem Forderungsverkauf ähneln eher dem berühmten Tropfen auf dem Stein. Würden Sie Ihren Gebrauchtwagen für einen Bruchteil des offiziellen Listenpreises verkaufen?

Titulierte Forderungen mit System erfolgreich realisieren

Sie haben bereits viel Zeit – und Geld – in den Vollstreckungsbescheid gesteckt. Leider konnten Sie auch in der Zwangsvollstreckung die Forderung beim Schuldner nicht realisieren. Sie können den Titel abheften und zum Tagesgeschäft übergehen. Die Forderung gerät in Vergessenheit. Alternativ arbeiten wir als Ihr verlängerter Arm an dieser Forderung weiter.

Die Vorteile liegen für Sie auf der Hand:

Wir melden die Forderung bei der SCHUFA AG Holding an und erhalten
nahezu automatisch eine Meldung, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern. Wir bleiben ihm auf den Fersen und finden den richtigen Zeitpunkt für die Zwangsmaßnahmen.

Nehmen wir an, der Titel kann nicht realisiert werden. Das ist keine gute Nachricht für Sie. Und deshalb übernehmen wir sämtliche Kosten. Ihr Kostenanteil ist „null“.

Sie haben Gewissheit. Ihr Mandat wird kontinuierlich bearbeitet. Es ist unser Tagesgeschäft. Der Schuldner gerät nicht in Vergessenheit.

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Mandat: Liegen alle Unterlagen vor – Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine, Verträge? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat in unserem Inkassosystem an, Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit Aktenzeichen (AZ).

Zeitgleich fordern wir Ihren Kunden schriftlich zur Zahlung auf. Wir informieren ihn, dass wir mit dem Forderungseinzug beauftragt sind und dass Kommunikation und Zahlung ab sofort ausschließlich über uns laufen. Diese klare Ansage wirkt: Viele Schuldner reagieren bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück der außergerichtlichen Phase ist das Telefoninkasso. Wir suchen konsequent den direkten Kontakt zum Schuldner – sachlich, aber respektvoll. Als neutraler Vermittler klären wir Missverständnisse, ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein vollständiges Bild von der Situation. Bleiben unsere Bemühungen erfolglos, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchmal ist es sinnvoller, den nächsten Vollstreckungsversuch zeitlich zu verschieben, wenn er wirtschaftlich gerade keinen Sinn ergibt. Die Akte geht dann in die Langzeitüberwachung: Wir melden die Forderung bei der Schufa, die Schulden werden dort eingetragen – selbstverständlich DSGVO-konform – und bleiben bestehen. Für den Schuldner bedeutet das spürbare Einschränkungen im Alltag, und genau das bewegt viele irgendwann doch noch zur Zahlung.

Daneben gibt es sogenannte Berufsschuldner, die sich auf das System eingestellt haben und wissen, wie sich Einkommen und Vermögen verschleiern lassen. Das gelingt zum Glück nicht immer – und kostet auch diese Schuldner viel Kraft.

Wir bleiben für Sie immer am Ball und tragen das gesamte Kostenrisiko für Sie!

Ihre Hauptforderung/€Einmalige Auftragsgebühr
je Titel/€
Erfolgsprovision in % für debkonplusUnsere Bemühungen bleiben erfolglos?
bis 2.000,00 €20,00 €60 %Keine Kosten für Sie
ab 2.000,01 €75,00 €50 %Keine Kosten für Sie
ab 5.000,01 €95,00 €40 %Keine Kosten für Sie
ab 8.000,01 €145,00 €35 %Keine Kosten für Sie
ab 15.000,01 €165,00 €30 %Keine Kosten für Sie

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

ABCD
bis 2.000,00 €20,00 €60 %Keine Kosten für Sie
ab 2.000,01 €75,00 €50 %Keine Kosten für Sie
ab 5.000,01 €95,00 €40 %Keine Kosten für Sie
ab 8.000,01 €145,00 €35 %Keine Kosten für Sie
ab 15.000,01 €165,00 €30 %Keine Kosten für Sie

A: Ihre Hauptforderung/€
B: Einmalige Auftragsgebühr je Titel/€
C: Erfolgsprovision in % für debkonplus
D: Unsere Bemühungen bleiben erfolglos?

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

Ein Beispiel: Ihnen liegt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel im Original vor. Der Schuldner ist wohnhaft in Deutschland. Die reine Hauptforderung beträgt 1.000,00 €. Ihre erste und einzige Investition ist die Auftragsgebühr. In diesem Beispiel 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Können wir die Forderung realisieren, teilen wir uns den Gewinn. Da bedeutet, wir ziehen vom eingehenden Betrag unsere Kosten ab, der Rest wird dann in diesem Fall mit 60 % Erfolgsprovision berechnet (zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer). Können wir dagegen beim Schuldner keine Forderungen realisieren, übernehmen wir das gesamte Kostenrisiko für Sie.

Was wir von Ihnen für Bearbeitung benötigen

Bereits titulierte Forderungen können wir nur für Sie bearbeiten, wenn Sie uns den Original-Vollstreckungstitel per Post schicken.

Bitte diese Unterlagen hinzufügen:

Unsere Adresse
DebKonplus Inkasso GmbH
Abt. Langzeitüberwachung
Hanns-Martin-Schleyer-Str.34
47877 Willich

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