Vielleicht haben Sie noch einen alten Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel fein säuberlich in Ihrem Leitz-Ordner aufbewahrt. Bisher waren alle Ihre Inkasso-Bemühungen allerdings erfolglos. Sie haben keine guten Erinnerungen an diesen Fall und teuer war dieses juristische Abenteuer auch noch. Möglicherweise läuft Ihnen der Schuldner über den Weg und Sie ärgern sich. Ihr erster Gedanke ist womöglich: Titel verkaufen und vergessen! Aber ist das heutzutage wirtschaftlich noch sinnvoll?
Mit unserem Titelüberwachungsdienst bieten wir Ihnen eine günstige Alternative.
Drei Gedanken zum Thema: Verkauf bereits titulierter Forderungen
Manche Erlöse aus einem Forderungsverkauf ähneln eher dem berühmten Tropfen auf dem Stein. Würden Sie Ihren Gebrauchtwagen für einen Bruchteil des offiziellen Listenpreises verkaufen?
Sie haben bereits viel Zeit – und Geld – in den Vollstreckungsbescheid gesteckt. Leider konnten Sie auch in der Zwangsvollstreckung die Forderung beim Schuldner nicht realisieren. Sie können den Titel abheften und zum Tagesgeschäft übergehen. Die Forderung gerät in Vergessenheit. Alternativ arbeiten wir als Ihr verlängerter Arm an dieser Forderung weiter.
Die Vorteile liegen für Sie auf der Hand:
Wir melden die Forderung bei der SCHUFA AG Holding an und erhalten
nahezu automatisch eine Meldung, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern. Wir bleiben ihm auf den Fersen und finden den richtigen Zeitpunkt für die Zwangsmaßnahmen.
Nehmen wir an, der Titel kann nicht realisiert werden. Das ist keine gute Nachricht für Sie. Und deshalb übernehmen wir sämtliche Kosten. Ihr Kostenanteil ist „null“.
Sie haben Gewissheit. Ihr Mandat wird kontinuierlich bearbeitet. Es ist unser Tagesgeschäft. Der Schuldner gerät nicht in Vergessenheit.
Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Inkasso-Mandat. Zum Beispiel: Liegen uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnung, Lieferscheine und Verträge) vor? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat im Inkassosystem an und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit einem Aktenzeichen (AZ) für Ihre Unterlagen.
Zeitgleich senden wir dem säumigen Kunden die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung. Wir informieren ihn darüber, dass wir von Ihnen mit dem Forderungseinzug beauftragt und bevollmächtigt sind. Wir weisen ihn darauf hin, dass ab sofort jegliche Kommunikation und Zahlungen nur noch über uns zur erfolgen hat. Die klare Kommunikation erweist sich in der Praxis
als wertvoll.
Ups! Viele Schuldner reagieren – und zahlen – bereits auf das erste Inkassoschreiben.
Das Herzstück außergerichtlicher Inkassomaßnahmen: das Telefoninkasso
Eine zentrale Arbeit unserer vorgerichtlichen Inkassotätigkeit ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, dass Telefoninkasso. Professionelles Telefonieren bedeutet für uns konsequent in der Sache und respektvoller Umgang mit den Mitmenschen. Als Vermittler und emotional unbeteiligter Gesprächspartner räumen wir Missverständnisse aus dem Weg.
Wir ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein umfassendes Bild von dem Nichtzahler. Sollten unsere umfangreichen Bemühungen ungehört bleiben, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?
Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.
Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.
Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.
Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchesmal ist es sinnvoll, die Vollstreckung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Akte wird in die Langzeitüberwachung übernommen. Zeitgleich wird die Schufa AG Holding informiert. Schließlich werden die Schulden in der Schufa-Datenbank eingetragen (DSGVO wird beachtet!). Die Schulden bleiben an ihm kleben. Für viele Schuldner bedeutet das erhebliche Einschränkungen im Alltag. Und weil steter Tropfen den Stein höhlt, lassen sich Schuldner in der Langzeitüberwachung zur Zahlung bewegen.
Andererseits gibt es die Berufsschuldner. Sie haben sich mit dem System arrangiert und wissen, wie man Einkommen und Vermögen verschleiert. Das funktioniert nach unseren Erfahrungen – Gott sei Dank – nicht immer und verbraucht aufseiten des Schuldners viel Energie.
Profitieren Sie von dieser Kondition: Kein Erfolg – keine Kosten
Weil die Aussichten auf Erfolg mit zunehmenden Alter des Titel – und der Person – nicht besser werden, bieten wir in der Langzeitüberwachung das Preismodell: kein Erfolg – keine Kosten. Können wir kein Geld beim Schuldner realisieren, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Wie finden Sie das?
Ihre Hauptforderung/€ | Einmalige Auftragsgebühr je Titel/€ | Erfolgsprovision in % für debkonplus | Unsere Bemühungen bleiben erfolglos? |
---|---|---|---|
bis 2.000,00 € | 10,00 € | 50 % | Keine Kosten für Sie |
ab 2.000,01 € | 65,00 € | 40 % | Keine Kosten für Sie |
ab 5.000,01 € | 80,00 € | 30 % | Keine Kosten für Sie |
ab 8.000,01 € | 125,00 € | 25 % | Keine Kosten für Sie |
ab 15.000,01 € | 150,00 € | 20 % | Keine Kosten für Sie |
* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.
A | B | C | D |
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bis 2.000,00 € | 10,00 € | 50 % | Keine Kosten für Sie |
ab 2.000,01 € | 65,00 € | 40 % | Keine Kosten für Sie |
ab 5.000,01 € | 80,00 € | 30 % | Keine Kosten für Sie |
ab 8.000,01 € | 125,00 € | 25 % | Keine Kosten für Sie |
ab 15.000,01 € | 150,00 € | 20 % | Keine Kosten für Sie |
A: Ihre Hauptforderung/€
B: Einmalige Auftragsgebühr je Titel/€
C: Erfolgsprovision in % für debkonplus
D: Unsere Bemühungen bleiben erfolglos?
* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.
Ein Beispiel: Ihnen liegt ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel im Original vor. Der Schuldner ist wohnhaft in Deutschland. Die reine Hauptforderung beträgt 1.000,00 €. Ihre erste und einzige Investition ist die Auftragsgebühr. In diesem Beispiel 10,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Können wir die Forderung realisieren, teilen wir uns den Gewinn. Da bedeutet, wir ziehen vom eingehenden Betrag unsere Kosten ab, der Rest wird dann in diesem Fall mit 50 % Erfolgsprovision berechnet (zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer). Können wir dagegen beim Schuldner keine Forderungen realisieren, übernehmen wir das gesamte Kostenrisiko für Sie.
Bereits titulierte Forderungen können wir nur für Sie bearbeiten, wenn Sie uns den Original-Vollstreckungstitel per Post schicken.
Bitte diese Unterlagen hinzufügen:
Unsere Adresse
DebKonplus Inkasso GmbH
Abt. Langzeitüberwachung
Hanns-Martin-Schleyer-Str.34
47877 Willich
Haben Sie Fragen zu den Konditionen oder der genauen Abwicklung? Sie möchten erfahren, welche Unterlagen wir benötigen und wie Sie uns diese übermitteln können? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie mit den passenden Informationen versorgen können.