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Die Zwangsvollstreckung

Wann kommt es zu einer Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger beantragen, sobald dem Schuldner vorab der Titel mit Vollstreckungsklausel zugestellt wurde. Ein rechtskräftiger Titel ist zum Beispiel ein:

Zuständig für den Antrag ist immer das Vollstreckungsgericht, vollstreckt werden kann in bewegliche und unbewegliche Sachen. Soweit zur Theorie.

Sie möchten die Zwangsvollstreckung selbst betreiben?

Das werden Sie sich gut überlegt haben. In Eigenregie sparen Sie sich das Honorar für den Inkassodienstleister – verzichten aber womöglich auf die praktische Erfahrung, die Inkasso als Handwerk braucht. Wie sehen Sie das?

3 Tipps, die Sie auf jeden Fall beherzigen sollten:

  1. Nicht immer ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers sinnvoll und angebracht. Prüfen Sie auch die Alternativen hierzu.

2. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Zwangsvollstreckung erheblich sind. Informieren Sie sich vorher über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

3. Legen Sie Ihren Titel nicht ad acta, nur weil ein einzelner Vollstreckungsversuch erfolglos blieb. Das Prinzip „steter Tropfen höhlt den Stein“ gilt auch hier.

Inkassounternehmen mit der Zwangsvollstreckung beauftragen

Inkassounternehmen mit Zwangsvollstreckung beauftragen

Sie halten zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid im Original in den Händen und möchten vollstrecken lassen. Ihnen ist wichtig, dass die Kosten für die Zwangsvollstreckung im Rahmen bleiben. Es darf kein gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen werden. Andererseits soll es schnell gehen und so wenig Aufwand wie möglich produzieren.

Checkliste für Inkasso

Diese Wünsche sind nachvollziehbar. Der verantwortliche Inkassosachbearbeiter wird Ihre Inkassofälle nach verschiedenen Kriterien prüfen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit einer dynamischen Checkliste, damit wir Ihren Inkassofall optimal einschätzen können.

Mit diesem umfassenden Bild leiten wir die Maßnahmen ein. Gezielt und wirkungsvoll, weil es auf eine fundierte Grundlage basiert.

Wie sind die Erfolgsaussichten in der Zwangsvollstreckung?

Die Frage ist berechtigt, die Antwort lautet dennoch: Das hängt davon ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass schon kleine Abweichungen von den genannten Kriterien über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Für uns zählt dabei auch die betriebswirtschaftliche Seite: Wie viel Aufwand rechtfertigt die Aussicht auf Realisierung?

Kostenfreies Erstgespräch

Bringen wir Licht in die Sache. In einem Telefonat schauen wir uns gemeinsam Ihren Inkassofall – unverbindlich – an. Gerne schätzen wir das Mandat ein und teilen unsere Meinung mit Ihnen. Was meinen Sie, wollen wir einmal über die Details telefonieren?

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Mandat: Liegen alle Unterlagen vor – Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine, Verträge? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat in unserem Inkassosystem an, Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit Aktenzeichen (AZ).

Zeitgleich fordern wir Ihren Kunden schriftlich zur Zahlung auf. Wir informieren ihn, dass wir mit dem Forderungseinzug beauftragt sind und dass Kommunikation und Zahlung ab sofort ausschließlich über uns laufen. Diese klare Ansage wirkt: Viele Schuldner reagieren bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück der außergerichtlichen Phase ist das Telefoninkasso. Wir suchen konsequent den direkten Kontakt zum Schuldner – sachlich, aber respektvoll. Als neutraler Vermittler klären wir Missverständnisse, ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein vollständiges Bild von der Situation. Bleiben unsere Bemühungen erfolglos, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchmal ist es sinnvoller, den nächsten Vollstreckungsversuch zeitlich zu verschieben, wenn er wirtschaftlich gerade keinen Sinn ergibt. Die Akte geht dann in die Langzeitüberwachung: Wir melden die Forderung bei der Schufa, die Schulden werden dort eingetragen – selbstverständlich DSGVO-konform – und bleiben bestehen. Für den Schuldner bedeutet das spürbare Einschränkungen im Alltag, und genau das bewegt viele irgendwann doch noch zur Zahlung.

Daneben gibt es sogenannte Berufsschuldner, die sich auf das System eingestellt haben und wissen, wie sich Einkommen und Vermögen verschleiern lassen. Das gelingt zum Glück nicht immer – und kostet auch diese Schuldner viel Kraft.

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