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Die Zwangsvollstreckung

Wann kommt es zu einer Zwangsvollstreckung?

Eine Vollstreckung kann grundsätzlich vom Gläubiger beantragt werden, wenn dem Schuldner vorab der Vollstreckungstitel mit der Vollstreckungsklausel zugestellt wurde. Ein rechtskräftige Titel ist ein(e)

Zuständig für den Antrag ist immer das Vollstreckungsgericht. Vollstrecken können Sie in bewegliche und unbewegliche Sachen. Soweit zur Theorie.

Sie möchten die Zwangsvollstreckung selbst betreiben?

Sie werden sich das reiflich überlegt haben. In der Eigenbearbeitung sparen Sie sich das Honorar für den Inkassodienstleister. Nehmen wir an, dass Inkasso ein Handwerk ist, verzichten Sie andererseits womöglich auf die praktische Kompetenz. Wie sehen Sie das?

3 Tipps, die Sie auf jeden Fall beherzigen sollten:

  1. Nicht immer ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers sinnvoll und angebracht. Prüfen Sie auch die Alternativen hierzu.

2. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Zwangsvollstreckung erheblich sind. Informieren Sie sich vorher über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

3. Legen Sie Ihren Titel nicht komplett ab, nur weil Ihnen ein Vollstreckungsversuch keinen Erfolg brachte. Das Prinzip: Steter Tropfen höhlt den Stein passt auch in diesen Fällen.

Inkassounternehmen mit der Zwangsvollstreckung beauftragen

Inkassounternehmen mit Zwangsvollstreckung beauftragen

Sie halten zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid im Original in den Händen und möchten vollstrecken lassen. Ihnen ist wichtig, dass die Kosten für die Zwangsvollstreckung im Rahmen bleiben. Es darf kein gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen werden. Andererseits soll es schnell gehen und so wenig Aufwand wie möglich produzieren.

Checkliste für Inkasso

Diese Wünsche sind nachvollziehbar. Der verantwortliche Inkassosachbearbeiter wird Ihre Inkassofälle nach verschiedenen Kriterien prüfen. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit einer dynamischen Checkliste, damit wir Ihren Inkassofall optimal einschätzen können.

Mit diesem umfassenden Bild leiten wir die Maßnahmen ein. Gezielt und wirkungsvoll, weil es auf eine fundierte Grundlage basiert.

Wie sind die Erfolgsaussichten in der Zwangsvollstreckung?

Die Frage ist verständlich und dennoch ist die Antwort. „Das hängt davon ab.“ Erfahrungen zeigen, dass kleinste Abweichungen von den bereits oben genannten Kriterien über den Erfolg entscheiden. Für uns steht zudem der betriebswirtschaftliche Aspekt im Fokus. Das bedeutet: Wie viel Euro investieren wir für den Realisierungserfolg?

Kostenfreies Erstgespräch

Bringen wir Licht in die Sache. In einem Telefonat schauen wir uns gemeinsam Ihren Inkassofall – unverbindlich – an. Gerne schätzen wir das Mandat ein und teilen unsere Meinung mit Ihnen. Was meinen Sie, wollen wir einmal über die Details telefonieren?

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Inkasso-Mandat. Zum Beispiel: Liegen uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnung, Lieferscheine und Verträge) vor? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat im Inkassosystem an und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit einem Aktenzeichen (AZ) für Ihre Unterlagen.

Zeitgleich senden wir dem säumigen Kunden die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung. Wir informieren ihn darüber, dass wir von Ihnen mit dem Forderungseinzug beauftragt und bevollmächtigt sind. Wir weisen ihn darauf hin, dass ab sofort jegliche Kommunikation und Zahlungen nur noch über uns zur erfolgen hat. Die klare Kommunikation erweist sich in der Praxis
als wertvoll.

Ups! Viele Schuldner reagieren – und zahlen – bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück außergerichtlicher Inkassomaßnahmen: das Telefoninkasso

Eine zentrale Arbeit unserer vorgerichtlichen Inkassotätigkeit ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, dass Telefoninkasso. Professionelles Telefonieren bedeutet für uns konsequent in der Sache und respektvoller Umgang mit den Mitmenschen. Als Vermittler und emotional unbeteiligter Gesprächspartner räumen wir Missverständnisse aus dem Weg.

Wir ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein umfassendes Bild von dem Nichtzahler. Sollten unsere umfangreichen Bemühungen ungehört bleiben, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchesmal ist es sinnvoll, die Vollstreckung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Akte wird in die Langzeitüberwachung übernommen. Zeitgleich wird die Schufa AG Holding informiert. Schließlich werden die Schulden in der Schufa-Datenbank eingetragen (DSGVO wird beachtet!). Die Schulden bleiben an ihm kleben. Für viele Schuldner bedeutet das erhebliche Einschränkungen im Alltag. Und weil steter Tropfen den Stein höhlt, lassen sich Schuldner in der Langzeitüberwachung zur Zahlung bewegen.

Andererseits gibt es die Berufsschuldner. Sie haben sich mit dem System arrangiert und wissen, wie man Einkommen und Vermögen verschleiert. Das funktioniert nach unseren Erfahrungen – Gott sei Dank – nicht immer und verbraucht aufseiten des Schuldners viel Energie.

Profitieren Sie von dieser Kondition: Kein Erfolg – keine Kosten

Weil die Aussichten auf Erfolg mit zunehmenden Alter des Titel – und der Person – nicht besser werden, bieten wir in der Langzeitüberwachung das Preismodell: kein Erfolg – keine Kosten. Können wir kein Geld beim Schuldner realisieren, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Wie finden Sie das?

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