Konfliktpartner A und B können sich in einer Angelegenheit nicht einigen. Handelt es sich zudem um hohe Forderungsansprüche oder um ein komplexes Thema, wird der Ruf nach einem Rechtsbeistand von beiden Seiten laut. Der Gedanke liegt nahe. Schnell werden mit dem zuständigen Gericht die Klageschriften ausgetauscht, verhandelt und vom Gericht geurteilt. Mit vielen Gerichtsurteilen sind die beteiligten nicht zufrieden. Doch sind A und B mit diesem Urteil wirklich zufrieden?
In vielen Fällen werden vor Gericht Urteile gesprochen, die weder dem Kläger noch dem Beklagten gefallen. Zähneknirschend wird beispielsweise einem Vergleich zugestimmt, den man außergerichtlich auch hätte erreichen können. Nur viel günstiger und in kürzerer Zeit. Nicht selten ist zudem das Tischtuch zwischen den Konfliktparteien zerschnitten. Nichts geht mehr, auch zukünftige Geschäfte sind tabu.
Wer ist jetzt der Gewinner? Wer ist der Verlierer in dieser Gleichung?
Die Mediation erweitert die Möglichkeiten Der Ansatz in der Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, indem beide Parteien angeleitet von einem erfahrenen Mediator die Konfliktgespräche führen können. Dieses freiwillige Verfahren ist möglich, weil beide Parteien einen Einigungsversuch starten und im Mediationsprozess von einem (oder mehreren) überparteilichen Vermittler begleitet wird. Stellen Sie sich vor, Sie könnten einen Streit ohne Öffentlichkeit lösen und gleichzeitig erhebliche Ressourcen einsparen?
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