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Forderungen im Ausland einziehen

Wir unterstützen Sie im Inkasso-Ausland

Weltkugel, Inkasso-Ausland

Im Ausland ticken die Uhren anders: unterschiedliche Kulturen, Sprachbarrieren und teils erhebliche Unterschiede in den rechtlichen Inkassophasen prägen jeden Fall. Auch Kosten und Kostenersatz werden von Land zu Land völlig unterschiedlich gehandhabt. Als Inkassounternehmen mussten wir im Auslandsinkasso viel lernen – manche Erfahrungen waren schmerzhaft, für uns wie für unsere Mandanten, andere haben uns gezeigt, dass sich Forderungen auch in den entlegensten Ländern eintreiben lassen. Mittlerweile kennen wir die Besonderheiten der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und greifen auf bewährte Strukturen zurück. Wie sieht Ihr Inkassofall aus?

Wie funktioniert Inkasso im Ausland?

Das 3 Phasen-Modell im Inkasso Ausland

Phase 1: Erstkontakt im außergerichtlichen Auslandsinkasso
In der Phase 1 übernehmen wir den Erstkontakt zu Ihrem ausländischen Kunden. Wir prüfen den Inkassofall, die Vollständigkeit der Unterlagen und legen das Mandat im Inkassosystem an. Sie erhalten die Auftragsbestätigung per E-Mail. Zeitgleich senden wir Ihrem Auslandsschuldner die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung in Landessprache oder Englisch. Jetzt nehmen wir telefonisch Kontakt zur Gegenseite auf, recherchieren den Aufenthalt, ermitteln die Bonität und überwachen den Zahlungseingang. Viele Inkassofälle können wir in Phase 1 erfolgreich erledigen, weil wir die professionelle Vermittlerrolle übernehmen. Reklamationen und Missverständnisse können aus dem Weg geräumt werden.

Phase 2: Inkasso-Partner im Ausland wird aktiv
Ein wichtiger Punkt vorweg! Ein Partner im Ausland wird nur beauftragt, wenn Sie zustimmen.
Sie können sich gut vorstellen, dass diese Entscheidung von einigen Kriterien abhängig ist, die wir mit Ihnen besprechen. Ein Beispiel:
Ein Firmen-Schuldner in Rumänien reagierte auf unsere Kontaktversuche nicht. Die Forderung war berechtigt, der Schuldner zahlungsfähig. Wir stimmten uns mit unserem Kunden kurz ab, und beauftragten unseren rumänischen Partner mit der gerichtlichen Geltendmachung. Mit Erfolg! Die Hauptforderung mit sämtlichen Kosten wurde erstattet. Sicher wird nicht jeder Inkassofall so ausgehen, auch wenn wir uns das wünschen. Der Einzelfall entscheidet.

Phase 3: Gerichtliche Inkassomaßnahmen im Ausland
Auch diese Phase ist kein Selbstläufer. Wir stimmen uns mit Ihnen genau ab, damit wir die Kosten im Griff behalten. Während in einigen Staaten die gerichtliche Beitreibung zu unserer Tagesroutine gehört, würden wir Ihnen in anderen Ländern – auch in Europa – unbedingt davon abraten. Das Inkasso im Ausland empfehlen wir Ihnen für Forderungen ab 500,00 € (Phase 1). Sprechen Sie uns gerne an. Ein Versuch ist es wert.

Konditionen für das Inkasso im Ausland

Forderungseinzug im Ausland ist selbst in Europa mit denen in Deutschland kennengelernten Beitreibungsmaßnahmen nicht vergleichbar. Dem ist sich aber auch der Schuldner oft auch bewusst und spielt diese Karte aus. Deshalb berechnen wir neben der geringen Auftragsgebühr je Inkassofall nur eine Erfolgsprovision. Damit ist klar: Nur der Erfolg zählt.

Auftragsgebühr je Mandat90,00 €
Erfolgreiche RealisierungSie erhalten Ihre Hauptforderung abzüglich einer Erfolgsprovision. Mitgliedsstaaten der EU (außer Dänemark): 20 % / andere Staaten: 30 %. Schalten wir unseren Auslandspartner nach Rücksprache mit Ihnen ein, können weitere Gebühren entstehen.
Erfolglose Realisierung – vorgerichtliches Inkassodebkonplus berechnet keine weiteren Kosten (Ausnahme bare Auslagen). Schalten wir unseren Auslandspartner nach Rücksprache mit Ihnen ein, können weitere Gebühren entstehen.
Erfolglose Realisierung – gerichtliches InkassoSie wollen im Ausland klagen? Fragen Sie uns an!

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