Debkonplus

kostenloses Kennenlerngespräch

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Wie wir Ihnen im Außergerichtlichen Mahnverfahren helfen?

Inkassobüro außergerichtliche Mahnverfahren

Jede zweite Forderung realisieren wir vorgerichtlich für Sie!

Im außergerichtlichen Mahnverfahren haben Sie schriftlich gemahnt, vielleicht mit Ihrem Kunden telefoniert und deshalb auf den Zahlungseingang gehofft. Sollten Ihre Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sein, übernehmen wir gerne die Initiative für Sie. Als Ihr verlängerter Arm mit der Autorität eines Inkassounternehmens werden wir die Zahlungsbereitschaft signifikant anheben, ohne gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu müssen. Eine gute Chance, die Sache schnell und gütlich zu bereinigen.

Vor allem überfällige Außenstände belasten die eigene Liquidität einer Firma sichtbar. Vorsicht ist geboten! Altforderungen türmen sich geradezu in einem schleichenden Prozess. Plötzlich geraten selbst an sich kerngesunde Betriebe in finanzielle Nöte. Ein Domino-Effekt, der im schlimmsten Fall auch das eigene Unternehmen in erhebliche Turbulenzen bringen kann.

3 Tipps, die Sie beherzigen sollten:

  1. Werden Sie sofort aktiv!

2. Telefonieren Sie mit Ihren säumigen Kunden.

3. Mahnen Sie konsequent, in festen Zeitabständen (max. 2 Mahnungen).

Der Kunde zahlt die Rechnung nicht

Sie haben gemahnt, gehofft und auf die Kundenzahlung vergeblich gewartet. Das ist ärgerlich und nervend. Erteilen Sie uns deshalb jetzt den Inkassoauftrag. Als Ihr verlängerter Arm vertreten wir Ihren Forderungsanspruch konsequent in der Sache und schaffen Fakten.

In den meisten Fällen genügt bereits der Briefkopfwechsel mit der Autorität eines Inkassounternehmens, und schon ist die Zahlung auf dem Konto. Wie klingt das für Sie?

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Inkasso-Mandat. Zum Beispiel: Liegen uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnung, Lieferscheine und Verträge) vor? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat im Inkassosystem an und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit einem Aktenzeichen (AZ) für Ihre Unterlagen.

Zeitgleich senden wir dem säumigen Kunden die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung. Wir informieren ihn darüber, dass wir von Ihnen mit dem Forderungseinzug beauftragt und bevollmächtigt sind. Wir weisen ihn darauf hin, dass ab sofort jegliche Kommunikation und Zahlungen nur noch über uns zur erfolgen hat. Die klare Kommunikation erweist sich in der Praxis
als wertvoll.

Ups! Viele Schuldner reagieren – und zahlen – bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück außergerichtlicher Inkassomaßnahmen: das Telefoninkasso

Eine zentrale Arbeit unserer vorgerichtlichen Inkassotätigkeit ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, dass Telefoninkasso. Professionelles Telefonieren bedeutet für uns konsequent in der Sache und respektvoller Umgang mit den Mitmenschen. Als Vermittler und emotional unbeteiligter Gesprächspartner räumen wir Missverständnisse aus dem Weg.

Wir ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein umfassendes Bild von dem Nichtzahler. Sollten unsere umfangreichen Bemühungen ungehört bleiben, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchesmal ist es sinnvoll, die Vollstreckung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Akte wird in die Langzeitüberwachung übernommen. Zeitgleich wird die Schufa AG Holding informiert. Schließlich werden die Schulden in der Schufa-Datenbank eingetragen (DSGVO wird beachtet!). Die Schulden bleiben an ihm kleben. Für viele Schuldner bedeutet das erhebliche Einschränkungen im Alltag. Und weil steter Tropfen den Stein höhlt, lassen sich Schuldner in der Langzeitüberwachung zur Zahlung bewegen.

Andererseits gibt es die Berufsschuldner. Sie haben sich mit dem System arrangiert und wissen, wie man Einkommen und Vermögen verschleiert. Das funktioniert nach unseren Erfahrungen – Gott sei Dank – nicht immer und verbraucht aufseiten des Schuldners viel Energie.

Profitieren Sie von dieser Kondition: Kein Erfolg – keine Kosten

Weil die Aussichten auf Erfolg mit zunehmenden Alter des Titel – und der Person – nicht besser werden, bieten wir in der Langzeitüberwachung das Preismodell: kein Erfolg – keine Kosten. Können wir kein Geld beim Schuldner realisieren, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Wie finden Sie das?

Konditionen im außergerichtlichen Mahnverfahren

Konditionen außergerichtliches Mahnverfahren

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie beauftragen uns mit einer Hauptforderung über 1.000,00 €. Bei Erfolg (Hauptforderung und Kosten), stehen Ihnen 100 % Ihrer Hauptforderung zu. Und wenn es vorgerichtlich nicht klappt? Nicht schön für Sie, aber unser Honorar beträgt nur 25,00 €. Bitte berücksichtigen Sie, dass eingehende Zahlungen nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf
die Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet werden. Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Was kostet ein Inkasso? - Konditionen Inkasso-Service-Inland

Ihre Hauptforderung/€Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderungaußergerichtliche Aufwandspauschale/€gerichtliche Aufwandspauschale/€
bis 1.500,00 €100% Hauptforderung für Sie25,00 €25,00 €
bis 4.000,00 €100% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
bis 8.000,00 €100% Hauptforderung für Sie70,00 €70,00 €
ab 8.000,01 €100% Hauptforderung für Sie110,00 €110,00 €

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten,
Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

ABCD
bis 1.500,00 €100% Hauptforderung für Sie25,00 €25,00 €
bis 4.000,00 €100% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
bis 8.000,00 €100% Hauptforderung für Sie70,00 €70,00 €
ab 8.000,01 €100% Hauptforderung für Sie110,00 €110,00 €

A: Ihre Hauptforderung/€
B: Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderung
C: außergerichtliche Aufwandspauschale/€
D: gerichtliche Aufwandspauschale/€

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten,
Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

3 gute Gründe für eine Zusammenarbeit:

Sie sind völlig flexibel in der Zusammenarbeit, denn wir verzichten auf Mitgliedschaften und Bindungszeiten.

Realisieren wir die Gesamtforderung, erhalten Sie 100 % Ihrer Hauptforderung sofort ausgezahlt.

Selbst wenn wir für Sie kein Geld eintreiben können. Die Aufwandspauschale ist gering und kalkulierbar.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zu den Konditionen oder der genauen Abwicklung? Sie möchten erfahren, welche Unterlagen wir benötigen und wie Sie uns diese übermitteln können? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie mit den passenden Informationen versorgen können.

Schreiben Sie uns