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Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren - Mahnbescheid beantragen

Es steht fest: Der Schuldner kann oder will die überfällige Rechnung nicht bezahlen. Wenn Sie die Forderung nicht ausbuchen wollen, müssen Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Sie haben die Wahl: Sie können den Online-Mahnbescheid selbst online ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken. Inhaltlich ist das simpel, wenn Sie sich an das Mahnbescheids-Formular orientieren.

Sie wollen den Mahnbescheid selbst beantragen?

Sicherlich werden Sie Ihre Gründe dafür haben. Und das ist auch in Ordnung. Vielleicht möchten Sie dennoch von unseren Inkasso-Erfahrungen profitieren.

3 Tipps, die Sie auf jeden Fall beherzigen sollten:

  1. Prüfen Sie genau, ob sich ein Verfahren gegen den Schuldner lohnt.
    Schließlich wollen Sie dem schlechten Geld kein Gutes hinterwerfen.

2. Achten Sie auf die Richtigkeit Ihrer Angaben. Jede Monierung vom Amtsgericht bedeutet für Sie zusätzlicher Aufwand und für den Schuldner eine weitere Galgenfrist.

3. Vollstrecken Sie – mit rechtskräftigem Titel – nicht um jeden Preis! Vielleicht telefonieren Sie vorab mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher?

Mahnbescheid durch das Inkassounternehmen beantragen

Mahnbescheid durch Inkassounternehmen beantragen

Mit dem Online-Mahnbescheid startet das gerichtliche Mahnverfahren. Alternativ übernehmen wir gerne für Sie den Antrag auf das Mahnbescheids-Verfahren. Das gerichtliche Inkasso ist für uns eine Tagesroutine. Ihre Forderung ist deshalb bei uns garantiert in guten Händen. Automatisierte Einzelschritte und ein geschultes Personal sorgen für Ihren rechtssicheren, titulierten Forderungsanspruch.

3 gute Gründe, uns als Ihr Inkassobüro zu beauftragen:

Sie sehen: Einen Mahnbescheid zu beantragen ist nicht schwierig. Häufig werden wir als Inkassounternehmen angesprochen, wenn es nicht reibungslos funktioniert. Oder der Gerichtsvollzieher konnte mit dem rechtskräftigen Titel nichts holen. Vielleicht überlassen Sie uns deshalb besser das Inkasso. Es spart Ihnen womöglich nicht nur Kosten ein.

Sie möchten, dass der Mahnbescheid SOFORT veranlasst und das aussergerichtliche Mahnverfahren übersprungen wird?

Möglicherweise wollen Sie auf ein außergerichtliches Inkasso ganz verzichten. Sie haben selbst alle vorgerichtlichen Versuche unternommen. Für Sie zählt jetzt die schnelle, rechtskräftige Titulierung Ihrer Forderung. Das können wir für Sie erledigen.

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Inkasso-Mandat. Zum Beispiel: Liegen uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnung, Lieferscheine und Verträge) vor? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat im Inkassosystem an und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit einem Aktenzeichen (AZ) für Ihre Unterlagen.

Zeitgleich senden wir dem säumigen Kunden die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung. Wir informieren ihn darüber, dass wir von Ihnen mit dem Forderungseinzug beauftragt und bevollmächtigt sind. Wir weisen ihn darauf hin, dass ab sofort jegliche Kommunikation und Zahlungen nur noch über uns zur erfolgen hat. Die klare Kommunikation erweist sich in der Praxis
als wertvoll.

Ups! Viele Schuldner reagieren – und zahlen – bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück außergerichtlicher Inkassomaßnahmen: das Telefoninkasso

Eine zentrale Arbeit unserer vorgerichtlichen Inkassotätigkeit ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, dass Telefoninkasso. Professionelles Telefonieren bedeutet für uns konsequent in der Sache und respektvoller Umgang mit den Mitmenschen. Als Vermittler und emotional unbeteiligter Gesprächspartner räumen wir Missverständnisse aus dem Weg.

Wir ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein umfassendes Bild von dem Nichtzahler. Sollten unsere umfangreichen Bemühungen ungehört bleiben, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchesmal ist es sinnvoll, die Vollstreckung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Akte wird in die Langzeitüberwachung übernommen. Zeitgleich wird die Schufa AG Holding informiert. Schließlich werden die Schulden in der Schufa-Datenbank eingetragen (DSGVO wird beachtet!). Die Schulden bleiben an ihm kleben. Für viele Schuldner bedeutet das erhebliche Einschränkungen im Alltag. Und weil steter Tropfen den Stein höhlt, lassen sich Schuldner in der Langzeitüberwachung zur Zahlung bewegen.

Andererseits gibt es die Berufsschuldner. Sie haben sich mit dem System arrangiert und wissen, wie man Einkommen und Vermögen verschleiert. Das funktioniert nach unseren Erfahrungen – Gott sei Dank – nicht immer und verbraucht aufseiten des Schuldners viel Energie.

Profitieren Sie von dieser Kondition: Kein Erfolg – keine Kosten

Weil die Aussichten auf Erfolg mit zunehmenden Alter des Titel – und der Person – nicht besser werden, bieten wir in der Langzeitüberwachung das Preismodell: kein Erfolg – keine Kosten. Können wir kein Geld beim Schuldner realisieren, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Wie finden Sie das?

Konditionen für den Inkasso-Service-Inland

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie beauftragen uns mit einer Hauptforderung über 1.000,00 €. Bei Erfolg (Hauptforderung und Kosten), stehen Ihnen 100 % Ihrer Hauptforderung zu. Und wenn es gerichtlich nicht klappt? Nicht schön für Sie, aber unser Honorar beträgt nur 50,00 € (außergerichtlich/gerichtlich). Bitte berücksichtigen Sie, dass eingehende Zahlungen nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet werden. Barauslagen und Gerichtskosten sind nicht enthalten. Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

Ihre Hauptforderung/€Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderungvorgerichtliche Aufwandspauschale/€gerichtliche Aufwandspauschale/€
bis 1.500,00 €100% Hauptforderung für Sie25,00 €25,00 €
bis 4.000,00 €100% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
bis 8.000,00 €100% Hauptforderung für Sie70,00 €70,00 €
ab 8.000,01 €100% Hauptforderung für Sie110,00 €110,00 €

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

A: Ihre Hauptforderung/€
B: Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderung
C: vorgerichtliche Aufwandspauschale/€
D: gerichtliche Aufwandspauschale/€

ABCD
bis 1.500,00 €100% Hauptforderung für Sie25,00 €25,00 €
bis 4.000,00 €100% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
bis 8.000,00 €100% Hauptforderung für Sie70,00 €70,00 €
ab 8.000,01 €100% Hauptforderung für Sie110,00 €110,00 €

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet.

3 gute Gründe für eine Zusammenarbeit:

Ihre Investition ist das Honorar. Barauslagen und Gerichtskosten fallen in gleicher Höhe an (oder nicht)

Alle Prozesse sind automatisiert und beschleunigt. Das spart Zeit, die wir für die Zwangsmaßnahmen brauchen.

Wir prüfen die finanziellen Verhältnisse, damit Sie nicht gutes Geld dem schlechten Hinterwerfen.

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Haben Sie Fragen zu den Konditionen oder der genauen Abwicklung? Sie möchten erfahren, welche Unterlagen wir benötigen und wie Sie uns diese übermitteln können? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie mit den passenden Informationen versorgen können.

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