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Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren - Mahnbescheid beantragen

Es steht fest: Der Schuldner kann oder will die überfällige Rechnung nicht bezahlen. Wenn Sie die Forderung nicht ausbuchen wollen, müssen Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Sie haben die Wahl: Sie können den Online-Mahnbescheid selbst online ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken. Inhaltlich ist das simpel, wenn Sie sich an das Mahnbescheids-Formular orientieren.

Sie wollen den Mahnbescheid selbst beantragen?

Sicherlich werden Sie Ihre Gründe dafür haben. Und das ist auch in Ordnung. Vielleicht möchten Sie dennoch von unseren Inkasso-Erfahrungen profitieren.

3 Tipps, die Sie auf jeden Fall beherzigen sollten:

  1. Prüfen Sie genau, ob sich ein Verfahren gegen den Schuldner lohnt.
    Schließlich wollen Sie dem schlechten Geld kein Gutes hinterwerfen.

2. Achten Sie auf die Richtigkeit Ihrer Angaben. Jede Monierung vom Amtsgericht bedeutet für Sie zusätzlicher Aufwand und für den Schuldner eine weitere Galgenfrist.

3. Vollstrecken Sie – mit rechtskräftigem Titel – nicht um jeden Preis! Vielleicht telefonieren Sie vorab mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher?

Mahnbescheid durch das Inkassounternehmen beantragen

Mahnbescheid durch Inkassounternehmen beantragen

Mit dem Online-Mahnbescheid startet das gerichtliche Mahnverfahren. Alternativ übernehmen wir gerne für Sie den Antrag auf das Mahnbescheids-Verfahren. Das gerichtliche Inkasso ist für uns eine Tagesroutine. Ihre Forderung ist deshalb bei uns garantiert in guten Händen. Automatisierte Einzelschritte und ein geschultes Personal sorgen für Ihren rechtssicheren, titulierten Forderungsanspruch.

3 gute Gründe, uns als Ihr Inkassobüro zu beauftragen:

Sie sehen: Einen Mahnbescheid zu beantragen ist nicht schwierig. Häufig werden wir als Inkassounternehmen angesprochen, wenn es nicht reibungslos funktioniert. Oder der Gerichtsvollzieher konnte mit dem rechtskräftigen Titel nichts holen. Vielleicht überlassen Sie uns deshalb besser das Inkasso. Es spart Ihnen womöglich nicht nur Kosten ein.

Sie möchten, dass der Mahnbescheid SOFORT veranlasst und das aussergerichtliche Mahnverfahren übersprungen wird?

Möglicherweise wollen Sie auf ein außergerichtliches Inkasso ganz verzichten. Sie haben selbst alle vorgerichtlichen Versuche unternommen. Für Sie zählt jetzt die schnelle, rechtskräftige Titulierung Ihrer Forderung. Das können wir für Sie erledigen.

Wie funktioniert Inkasso? Wie ist der genaue Ablauf?

Kompakt: Inkasso Deutschland in 4 Phasen erklärt

Sie haben uns den unterschriebenen Inkassovertrag und Inkassoauftrag übermittelt. Im ersten Schritt prüfen wir Ihr Mandat: Liegen alle Unterlagen vor – Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine, Verträge? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Ist die Forderung werthaltig? Anschließend legen wir das Mandat in unserem Inkassosystem an, Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit Aktenzeichen (AZ).

Zeitgleich fordern wir Ihren Kunden schriftlich zur Zahlung auf. Wir informieren ihn, dass wir mit dem Forderungseinzug beauftragt sind und dass Kommunikation und Zahlung ab sofort ausschließlich über uns laufen. Diese klare Ansage wirkt: Viele Schuldner reagieren bereits auf das erste Inkassoschreiben.

Das Herzstück der außergerichtlichen Phase ist das Telefoninkasso. Wir suchen konsequent den direkten Kontakt zum Schuldner – sachlich, aber respektvoll. Als neutraler Vermittler klären wir Missverständnisse, ermitteln den Aufenthaltsort, prüfen die Bonität und verschaffen uns ein vollständiges Bild von der Situation. Bleiben unsere Bemühungen erfolglos, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ein Online-Mahnbescheid ist schnell erstellt. Wenn man sich strikt an das Formular hält, ist es recht simpel. Unsere Kernarbeit liegt aber in der Vorbereitung und der Nachbereitung. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Zum Beispiel: Stimmen die Stammdaten? Handelt es sich um eine ladungsfähige Adresse? Ist die Forderung berechtigt, oder ist eine Klage sinnvoller? Wie steht es um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners?

Sind diese Frage geklärt, beantragen wir elektronisch den Mahnbescheid beim Mahngericht. Die Fristen und Termine werden überwacht, bis wir einen rechtskräftigen Titel in den Händen halten. In der Phase 2 kann es zu Störungen kommen. Möglicherweise legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Genau in diesen Situationen ist es gut, wenn wir an Ihrer Seite stehen. Wir wissen, was zu tun ist.

Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Und weil diese Phase kostenintensiv ist (Gerichtsgebühren, Barauslagen), gehen wir mit viel Umsicht in Zwangsvollstreckung. In einigen Fällen fordern wir den
Schuldner nochmals zur Zahlung, damit zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nicht beauftragt werden muss. Im Einzelfall werden weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet, damit der Zahlungsdruck spürbar zunimmt.

Die Vollstreckung ist eine Konsequenz, kein Selbstzweck. Wenn es sinnvoll und erforderlich erscheint, werden wir die geeigneten Maßnahmen ankurbeln. Vermeiden möchten wir in Ihrem Interesse, dass gutes Geld dem Schlechten hintergeworfen wird.

Nicht jede Zwangsvollstreckung führt zum Ziel. Manchmal ist es sinnvoller, den nächsten Vollstreckungsversuch zeitlich zu verschieben, wenn er wirtschaftlich gerade keinen Sinn ergibt. Die Akte geht dann in die Langzeitüberwachung: Wir melden die Forderung bei der Schufa, die Schulden werden dort eingetragen – selbstverständlich DSGVO-konform – und bleiben bestehen. Für den Schuldner bedeutet das spürbare Einschränkungen im Alltag, und genau das bewegt viele irgendwann doch noch zur Zahlung.

Daneben gibt es sogenannte Berufsschuldner, die sich auf das System eingestellt haben und wissen, wie sich Einkommen und Vermögen verschleiern lassen. Das gelingt zum Glück nicht immer – und kostet auch diese Schuldner viel Kraft.

Konditionen für den Inkasso-Service-Inland

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie beauftragen uns mit einer Hauptforderung über 1.000,00 €. Bei Erfolg (Hauptforderung und Kosten), stehen Ihnen 95 % Ihrer Hauptforderung zu. Und wenn es gerichtlich nicht klappt? Nicht schön für Sie, aber unser Honorar beträgt nur 90,00 € (außergerichtlich/gerichtlich). Bitte berücksichtigen Sie, dass eingehende Zahlungen nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet werden. Barauslagen und Gerichtskosten sind nicht enthalten. Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Die verbleibenden 5 % Ihrer Hauptforderung sind unser Erfolgshonorar für die vollständige Realisierung.

Ihre Hauptforderung/€Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderungvorgerichtliche Aufwandspauschale/€gerichtliche Aufwandspauschale/€
bis 1.500,00 €95% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
1.501 – 4.000,00 €95% Hauptforderung für Sie65,00 €65,00 €
4.001 – 8.000,00 €95% Hauptforderung für Sie95,00 €95,00 €
8.001 € bis offen95% Hauptforderung für Sie135,00 €135,00 €

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet. Die verbleibenden 5 % Ihrer Hauptforderung sind unser Erfolgshonorar für die vollständige Realisierung.

A: Ihre Hauptforderung/€
B: Erfolgreiche Realisierung der Gesamtforderung
C: vorgerichtliche Aufwandspauschale/€
D: gerichtliche Aufwandspauschale/€

ABCD
bis 1.500,00 €95% Hauptforderung für Sie45,00 €45,00 €
1.501 – 4.000,00 €95% Hauptforderung für Sie65,00 €65,00 €
4.001 – 8.000,00 €95% Hauptforderung für Sie95,00 €95,00 €
8.001 € bis offen95% Hauptforderung für Sie135,00 €135,00 €

* Zzgl. Barauslagen (exkl. streitiges Verfahren und gesetzlicher Mehrwertsteuer je Mandat). Der Gegenseite berechnen wir Ihre Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen, Barauslagen sowie die Kosten gemäß RVG (siehe Anlage: Inkassogebührentabelle). Eingehende Zahlungen des Schuldners – bei Ihnen oder bei uns – werden nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und erst dann auf Ihre Hauptforderung verrechnet. Die verbleibenden 5 % Ihrer Hauptforderung sind unser Erfolgshonorar für die vollständige Realisierung.

3 gute Gründe für eine Zusammenarbeit:

Ihre Investition ist das Honorar. Barauslagen und Gerichtskosten fallen in gleicher Höhe an (oder nicht)

Alle Prozesse sind automatisiert und beschleunigt. Das spart Zeit, die wir für die Zwangsmaßnahmen brauchen.

Wir prüfen die finanziellen Verhältnisse, damit Sie nicht gutes Geld dem schlechten Hinterwerfen.

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Haben Sie Fragen zu den Konditionen oder der genauen Abwicklung? Sie möchten erfahren, welche Unterlagen wir benötigen und wie Sie uns diese übermitteln können? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie mit den passenden Informationen versorgen können.

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