
Einer unserer Mandanten beauftragte uns kürzlich mit einem neuen Fall. Doch bereits unser erstes Mahnschreiben kam zurück. In der Hoffnung, den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln zu können, stellten wir eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt. Unten stehende Antwort bekamen wir nun vom Einwohnermeldeamt zurück:
In Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann.