für Dienstleistungen der Firma debkonplus Inkasso GmbH |
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auftrag@debkonplus.de | www.debkonplus-inkasso.de | Geschäftsführer: Ulrich Liebscher
Stand: Oktober 2018
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
debkonplus Inkasso GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner
nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Sollten die Vertragspartner auch Büroserviceleistungen vereinbaren, gelten separate
Vereinbarungen/AGB aus dieser Dienstleistung.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und
wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden
2.4 Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nicht.
3.1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags
durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der
Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
schriftlichen/elektronischen Auftrag beschrieben.
3.3 Der Vertragspartner stellt alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung. Er haftet für
Vollständigkeit und Korrektheit seiner Angaben. Änderungen dieser Daten insbesondere
Zahlungseingänge seines Schuldners müssen umgehend debkonplus Inkasso GmbH in
schriftlicher/elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
3.4. debkonplus Inkasso GmbH betreibt außergerichtliche Einziehung, voraussichtlich dem Grund
und der Höhe nach unbestrittener nicht titulierter Forderungen die sich im Verzug befinden sowie
Einziehung gerichtlicher, titulierter Forderungen und deren Überwachung. Im Einzelnen werden
die Leistungen individuell für den Vertragspartner im Angebot beschrieben.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von drei Monaten
zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in
Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
4.4 Wenn die Forderung außergerichtlich nicht eingezogen werden kann und kein Gerichtsverfahren
empfehlenswert ist, behält sich debkonplus Inkasso GmbH das Recht vor, die
Inkassotätigkeit einzustellen und dem Auftraggeber die Titel nebst
Vollstreckungsunterlagen zurückzusenden.
4.5 Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zum Ende des Inkassoauftrages
angefallenen Gebühren, Auslagen und Provisionen zu tragen.
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Auftraggeber erhält Zugang zu einem Portal in dem er sich über das Ergebnis der
Dienstleistung informieren kann.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen
des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der
Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem
Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und
gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche
Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
Änderungsantrages besteht. ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung
erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen zustande.
6.1 Inkassokosten (RDGEG § 4 Absatz 4 und 5) Auslagen, Provisionen (ggf. zuzgl. Gesetzlicher
Mehrwertsteuer) werden, wie im individuellen Vertrag beschrieben berechnet
6.2 debkonplus Inkasso GmbH kann einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen.
6.3. Im Falle der Warenrücknahme, insbesondere aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, bestimmt
sich die Höhe der Inkassogebühren nach dem Wert der Waren gemäß ursprünglicher
Rechnungslegung durch den Auftraggeber.
6.4. Gehen Gelder vom Schuldner oder Dritten beim Auftraggeber ein, ist der Dienstleister
berechtigt, eine Zwischenabrechnung über Gebühren, Auslagen und Provisionen zu erheben.
6.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung
gestellt.
6.6 Rechnungen sind innerhalb der Frist ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist der Dienstleister
berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen richten sich nach §288 BGB
Absatz 2.
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
Oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3. debkonplus Inkasso GmbH haftet bei übergebenen Forderungen nicht für unmögliche
Ansprüche wie z.B. Verjährung ist eingetreten oder steht kurz bevor, Insolvenzverfahren.
Die Datenschutzerklärung liegt dem Vertragspartner bei Geschäftsabschluss vor.
Debkonplus Inkasso GmbH nutz, erhebt, speichert und archiviert personenbezogene
Daten entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Krefeld.