Der Traum von Solarenergie wird zum Albtraum
Malte und seine Frau wollten eine Photovoltaikanlage installieren. Doch die Anzahlung von 12.000 Euro führte zu einem finanziellen Desaster.
Malte und seine Frau hatten sich endlich entschieden, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Mit der Anlage und einer Ladebox sollte auch das neue Auto mit Sonnenenergie gespeist werden. Der Staat unterstützte das Projekt durch eine Förderung. Schnell war ein passender Handwerker gefunden, der fachlich und menschlich überzeugte. Obwohl er nicht der günstigste Anbieter war, überzeugte seine Art des Erklärens und der versprochene Zusatzservice.
Schuldner nicht erreichbar
Die bittere Pille, nämlich einen Vorschuss von 12.000 Euro zu zahlen, um die Materialkosten abzudecken, wirkte auch nicht ungewöhnlich. Schließlich muss ein „kleiner“ Handwerker auch liquide bleiben. Soweit so gut. Doch nach der Anzahlung tat sich nichts mehr. Im Gegenteil, der Handwerker war weder telefonisch noch schriftlich erreichbar. Irgendwann erhielt Malte tatsächlich Material, allerdings – wie sich später herausstellte – unbrauchbar und für die Zwecke nicht geeignet. Der Handwerker ließ sich verleugnen. Für Malte und seine Familie eine bittere Enttäuschung, die jeder nachvollziehen kann. Der finanzielle Schaden war für die junge Familie mehr als nur ein Rückschlag, vielmehr ein Schlag ins Gesicht.
Rechtsstreit und weitere Kosten – rechtswirksamer Vollstreckungsbescheid
Nachdem weitere Fristen vom ursprünglich beauftragten Handwerker schlichtweg ignoriert wurden, erwirkte Malte über seinen Rechtsbeistand einen Titel. Damit hielt er eine rechtskräftige Ausfertigung in den Händen, die immerhin nochmal fast 4.000 Euro kostete. Auch der Versuch, über den Gerichtsvollzieher vor Ort zu pfänden, missglückte. Und der Schuldner-Handwerker? Er ist weiterhin mit seinem Unternehmen tätig und hat sich sogar einem Handwerkerkreis angeschlossen, der auf Empfehlung arbeitet. Krass, oder?
Forderungsankauf lohnt sich nicht
Für Malte und seine Familie ist der finanzielle Schaden immens. Jetzt wollte Malte den rechtskräftigen Titel verkaufen. Das Angebot: 1-3 % vom Forderungswert. Glücklicherweise sprachen wir beide über eine Alternative, die jetzt zum Tragen kommt. Ob wir jemals die Anzahlung und die entstandenen Kosten vom Handwerker realisieren werden, kann niemand seriös bejahen. Doch ich habe versprochen, dass wir kreativ am Ball bleiben werden. Schließlich sollte sich dieses unredliche Vorgehen nicht durchsetzen.
Fazit
Maltes Geschichte zeigt, wie wichtig Vorsicht bei Anzahlungen ist. Ein Vorschuss kann zwar notwendig sein, um Materialkosten zu decken, aber die Risiken sollten nicht unterschätzt werden. Es ist essenziell, den Handwerker und seine Referenzen gründlich zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann es helfen, rechtlichen Rat einzuholen und alternative Zahlungsmethoden zu erwägen, um das Risiko zu minimieren. Malte und seine Familie haben eine bittere Erfahrung gemacht, aber sie bleiben kreativ und entschlossen, ihr Recht einzufordern. Lassen wir uns davon inspirieren, wachsam und beharrlich zu bleiben.
(Der Name wurde in diesem Beitrag aus Datenschutzgründen geändert.)