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Forderungen im Ausland einziehen

Wir unterstützen Sie im Inkasso-Ausland

Weltkugel, Inkasso-Ausland

Im Ausland ticken die Uhren anders. Gründe hierfür sind die vielfältigen Kulturen, Sprachbarrieren und teilweise extreme Unterschiede in den rechtlichen Inkassophasen. Auch das Thema Kosten und Kostenersatz wird kunterbunt gemischt fast in jedem Land anders gehandhabt. Und nicht zuletzt spielen Sprachbarrieren und die kulturellen Unterschiede eine entscheidende Rolle im internationalen Forderungseinzug. Als Inkassounternehmen haben wir speziell im Auslandsinkasso viel lernen müssen. Einige Erfahrungen waren sowohl für uns als auch für unseren Mandanten schmerzhaft. In anderen Situationen hatten wir enorme Erfolgserlebnisse, weil wir in den entlegensten Ländern der Welt die Gelder eintreiben konnten. Mittlerweile sind wir mit den meisten Besonderheiten der wichtigsten Handelspartner Deutschlands vertraut und können auf gut funktionierende Strukturen zurückgreifen. Und wie ist es mit Ihrem Inkassofall? Welche Herausforderung haben Sie für uns?

Wie funktioniert Inkasso im Ausland?

Das 3 Phasen-Modell im Inkasso Ausland

Phase 1: Erstkontakt im außergerichtlichen Auslandsinkasso
In der Phase 1 übernehmen wir den Erstkontakt zu Ihrem ausländischen Kunden. Wir prüfen den Inkassofall, die Vollständigkeit der Unterlagen und legen das Mandat im Inkassosystem an. Sie erhalten die Auftragsbestätigung per E-Mail. Zeitgleich senden wir Ihrem Auslandsschuldner die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung in Landessprache oder Englisch. Jetzt nehmen wir telefonisch Kontakt zur Gegenseite auf, recherchieren den Aufenthalt, ermitteln die Bonität und überwachen den Zahlungseingang. Viele Inkassofälle können wir in Phase 1 erfolgreich erledigen, weil wir die professionelle Vermittlerrolle übernehmen. Reklamationen und Missverständnisse können aus dem Weg geräumt werden.

Phase 2: Inkasso-Partner im Ausland wird aktiv
Ein wichtiger Punkt vorweg! Ein Partner im Ausland wird nur beauftragt, wenn Sie zustimmen.
Sie können sich gut vorstellen, dass diese Entscheidung von einigen Kriterien abhängig ist, die wir mit Ihnen besprechen. Ein Beispiel:
Ein Firmen-Schuldner in Rumänien reagierte auf unsere Kontaktversuche nicht. Die Forderung war berechtigt, der Schuldner zahlungsfähig. Wir stimmten uns mit unserem Kunden kurz ab, und beauftragten unseren rumänischen Partner mit der gerichtlichen Geltendmachung. Mit Erfolg! Die Hauptforderung mit sämtlichen Kosten wurde erstattet. Sicher wird nicht jeder Inkassofall so ausgehen – auch wenn wir uns das wünschen -. Der Einzelfall entscheidet.

Phase 3: Gerichtliche Inkassomaßnahmen im Ausland
Auch diese Phase ist kein Selbstläufer. Wir stimmen uns mit Ihnen genau ab, damit wir die Kosten im Griff behalten. Während in einigen Staaten die gerichtliche Beitreibung zu unserer Tagesroutine gehört, würden wir Ihnen in anderen Ländern – auch in Europa – unbedingt davon abraten. Das Inkasso im Ausland empfehlen wir Ihnen für Forderungen ab 500,00 € (Phase 1). Sprechen Sie uns gerne an. Ein Versuch ist es wert.

Konditionen für das Inkasso im Ausland

Forderungseinzug im Ausland ist selbst in Europa mit denen in Deutschland kennengelernten Beitreibungsmaßnahmen nicht vergleichbar. Dem ist sich aber auch der Schuldner oft auch bewusst und spielt diese Karte aus. Deshalb berechnen wir neben der geringen Auftragsgebühr je Inkassofall nur eine Erfolgsprovision. Damit ist klar: Nur der Erfolg zählt.

Einmalige Auftragsgebühr/ je AuslandsfallErfolgsprovision für Länderkategorie 1*Erfolgsprovision für Länderkategorie 2**Unsere Bemühungen bleiben in Phase 1 erfolglos?
80,00 €15 %25 %Keine weiteren Kosten für Sie

Länderkategorie 1* Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden,

Länderkategorie 2* alle übrigen Länder

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